Nee, vergessen wir bestimmt nicht. Nur, wenn die Umwandlung angewandt wird, bedeutet dies dass dem Pflegenden das Pflegegeld gekürzt wird. Und dann kommt immer wieder die Frage um was? Immer prozentual um das, was umgewandelt wurde. Also wurden 20 % der nicht verbrauchten Sachleistungsbeträge umgewandelt dann wird das Pflegegeld auch um 20 % gekürzt.
Das ist vielen meiner Kunden nicht verständlich. Daher habe ich es mehrmals durchgerechnet und erkläre es jetzt meinen Kunden so. Wenn ich nicht verbrauchte Sachleistungen umwandele bedeutet das für meine Kunden, dass ihr Pflegegeld für eine Stunde meiner Dienstleistung im Schnitt um 10 € gekürzt wird. Das ist für meine Kunden viel besser verständlich. Also 1 Stunde Dienstleistungen von mir = 10 € weniger Pflegegeld. Ich bekomme durch die Umwandlung trotzdem meine 32,50 € pro Stunde.