Hallo Marc,
Fortbildungen für das Personal sind für Betreuungsdienste mit Anerkennung nach § 45 genauso Pflicht. Traurig, wenn hier Anbieter die Fortbildungskosten nicht übernehmen würden und selbstverständlich müssen auch diese Unternehmen den bezahlten Arbeitsausfall einkalkulieren. Was macht ein gutes Team und zufriedene Mitarbeiter aus? Dokumentieren der Leistungserbringung ist auch gleich. Zum Qualitätsmanagement, wem Qualität sowieso wichtig ist und dies schon im Unternehmen lebt, was bei jedem schon irgendwo eine Rolle spielt, hat auch kein Problem damit, es in Schriftform zu bringen. Das gleiche betrifft das Personal: höhere Qualifikation. Kosten für die Fortbildung nach § 53c müssen nicht anfallen, wenn man gleich Personal mit dieser Qualifikation einstellt.
Eine Pflegefachkraft braucht man nicht unbedingt, hier haben viele Dienste unter den Mitarbeitern ohnehin qualifiziertes Personal, oder selber als Geschäftsleistung eine entsprechende Qualifikation, die auch anerkannt werden könnte. Wer Transparents im Unternehmen lebt hat auch keine Angst vor MDK Prüfungen. Ist aber ein wichtiger Punkt, womit ich gute Qualität nach außen präsentieren kann.
Die Güteverhandlungen für die Leistungen kann, muss ich nicht jedes Jahr aushandeln. Aber wenn das Unternehmen wächst ist es natürlich von Vorteil und sinnvoll.
Im Übrigen hat sich der Durchschnittswert, den Dienste nach § 45 abrechnen können in NRW gerade erst auf 36,- € erhöht, weil die Vergütungsverhandlungen von Pflegediensten und Betreuungsdiensten gerade entsprechend hochgegangen sind, denn an diesen Durchschnittswerten orientiert sich der Höchstbetrag, den Dienstleister mit Anerkennung nach § 45 abrechnen können. Alle Anbieter nach § 45 sind also von diesen abhängig!
Ich arbeite nun seit mehr als 7 Jahren mit dem Versorgungsvertrag und bin der Überzeugung, dass der Teil den solche Unternehmen dazu beitragen, den zu Pflegenden ein wirklich langes, selbstständiges Leben in den eigen vier Wänden zu ermöglichen, weitaus höher ist. Es ist ein weiter Unterschied, ob ich im Pflegegrad 3 nur die 125,- € + eventuell die Verhinderungspflege verteilt auf das Jahr zur Verfügung habe, oder ob ich zusätzlich jeden Monat 1363,- € für Leistungen zur Verfügung habe.
Warum wird denn hier die Erhöhung des Entlastungsbetrages gefordert? Weil die Dienste nach § 45 mehr Zeit für die Kunden haben möchten? Also bitte!
Und wenn ich mein Unternehmen mit anderen Anbietern nach § 45 vergleiche, liegt der reine hauswirtschaftliche Anteil bei diesen Anbietern meist sehr hoch und macht den größten Anteil am Umsatz aus. Bei mir ist der hauswirtschaftliche Anteil sehr gering, wir konzentrieren uns auf weniger Kunden, verbringen aber dort wesentlich mehr Zeit.
Das bedeutet, wir können mit den Kunden viel mehr unternehmen. Auch mit denen die sich finanziell nicht so gut stehen und privat bezahlen können. Was ist jetzt qualitativ besser für den zu Pflegenden?
Zur Erinnerung: mein Unternehmen habe ich 2009 gegründet und habe bis 2014 auch nur nach § 45 gearbeitet. Seit 2015 mit Versorgungsvertrag der Pflegekassen. Ich kenne also beide Seiten ausgiebig.