Nicht verbrauchte Gelder aus den Entlastungsleistungen 2019 können in diesem Jahr länger genutzt werden bis zum 30.09.2020.
Quelle: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Nicht verbrauchte Gelder aus den Entlastungsleistungen 2019 können in diesem Jahr länger genutzt werden bis zum 30.09.2020.
Quelle: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Hier mal ein kleines Update.
Eigentlich sollte das Jedem bekannt sein, aber wer weiß?
Also, nicht verbrauchte Gelder aus Entlastungsleistungen 2019 und 2020 können bis zum 30. September 2021 genutzt werden.