Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms und weiterer coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts (§§ 147 bis 150 SGB XI) bis zum 31.12.2021.
Derzeit sind diese Regelungen größtenteils bis zum 30.09.2021 befristet. Zur Verlängerung hat das BMG den Entwurf einer Rechtsverordnung vorgelegt.
Die Rechtsverordnung benötigt die Zustimmung des Bundesrats. Diese ist für den 17.09.2021 vorgesehen.
Hier der Link um Referentenentwurf:
https://cdn.website-editor.net…N6VyT5Oxk-0pFW4yQnBHbfHbw
Und hier die für uns wichtigen geplanten Änderungen: